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Die Idee

Die Idee eines geeinten Europas ist alt, konnte sich aber erst unter dem Eindruck der Katastrophe des Zweiten Weltkriegs allgemein durchsetzen. In der Erkenntnis, dass gemeinsame wirtschaftliche Interessen den Frieden garantieren, gründeten Belgien, Deutschland, Luxemburg, Frankreich, Italien und die Niederlande 1951 die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Die Entscheidungsbefugnis über die Kohle- und Stahlindustrie dieser Länder wurde einem unabhängigen "supranationalen" Gremium übertragen, der "Hohen Behörde".



Von den Europäischen Gemeinschaften zur Europäischen Union

Die Integration wurde bald auf weitere Bereiche der Wirtschaft ausgedehnt. 1957 gründeten die sechs Mitglieder der EGKS im Vertrag von Rom die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM). Das Ziel war der "Gemeinsame Markt". 1967 wurden die Organe der drei Europäischen Gemeinschaften vereinigt. Seitdem gibt es die Kommission, den Ministerrat und das Europäische Parlament. Durch den Vertrag von Maastricht wurde 1992 die Europäische Union (EU) gegründet. Das "Gemeinschaftssystem" erstreckt sich seitdem auch auf die Zusammenarbeit zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten auf den Gebieten "Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik" sowie "Justiz und Inneres".

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